Liebe Gäste,

gerade in dieser Zeit - der Coronazeit - sind wir darauf angewiesen, dass Sie Ihren Tisch bei uns reservieren. Bitte geben Sie bei der Reservierung an, ob Sie aus einem Haushalt kommen (also dicht zusammen sitzen dürfen) oder ob Sie aus 2 Haushalten kommen - hier müssen wir dann einen entsprechend großen Tisch für Sie aussuchen an dem dann 1,5 Meter Abstand unter den Familien gewährleitet ist. Den Tisch werden wir für Sie für die Dauer von 2 Stunden reservieren, danach wird der Tisch ggf. neu besetzt werden. Geben Sie uns bitte einen Hinweis, wenn Sie planen länger zu bleiben. Eine Tischreservierung ist notwendig damit wir abschätzen können wieviel Personal eingeteilt wird und vor allem ist Ihnen auf diese Weise ein Tisch sicher, denn wir dürfen unsere Tische ja nicht mehr in üblicher Weise besetzen und müssen den Mindestabstand berücksichtigen.

Wir sind seitens der Regierung dringend angehalten zum Zwecke der Nachverfolgung von Infektionsketten Daten unserer Gäste aufzunehmen und auf Verlangen der Gesundheitsbehörde zur Verfügung zu stellen. Wir bitten Sie eindringlich darum bei Ihrer Reservierung Ihren vollständigen Namen, eine korrekte Telefonnummer und die passende Emailadresse anzugeben. Wir sind verpflichtet diese Daten für 4 Wochen nach Ihrem Besuch bei uns vorzuhalten, danach dürfen wir sie löschen. Wir haben uns dagegen entschieden die Daten von sämtlichen Gästen abzufragen - es sollte ausreichend sein nur die Daten des reservierenden Gastes festzuhalten - wer dann noch mit am Tisch gesessen hat, kann die Gesundheitsbehörde dann gerne beim entsprechenden Gast erfragen.

Alle Online-Reservierungen werden zwischen ca. 12 und 21 Uhr in der Regel stündlich geprüft und dann schriftlich bestätigt. Ihre Raumwünsche werden wir natürlich bestmöglich berücksichtigen, wir bitten allerdings um Ihr Verständnis, dass wir unsere Tische anhand der möglichen Personenanzahl besetzen möchten und Raumwünsche dann möglicherweise in den Hintergrund rücken.

Bitte denken Sie auch daran, dass unser Restaurant nur mit Mund/Nasenschutz betreten werden darf. Zumindest für den Weg zum/vom Tisch und für den Toilettengang ist das Tragen Pflicht, wie in allen anderen Gewerbebetrieben auch. Am Tisch selbst ist das Tragen der Maske dann nicht mehr vorgeschrieben.

Wir hoffen sehr auf Ihre Unterstützung bezüglich der Abstandsgebote und Maskenpflicht, denn die Regierung wird auf Grund geleerter Staatskassen sicherlich stichprobenartig prüfen und die Strafen für die Betreiber der Restaurants sind empfindlich hoch angesetzt.